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Fiktive Abrechnung nach Unfall

3 Min. Lesezeit
Kfz-Gutachter erklärt einer Autofahrerin die Schadenunterlagen zur fiktiven Abrechnung

Fiktive Abrechnung bedeutet: Du lässt dir den Schaden auf Gutachtenbasis auszahlen, statt die Reparaturrechnung einzureichen. Du rechnest also den kalkulierten Schaden ab, nicht die tatsächlich bezahlte Reparatur.

Das kann sinnvoll sein. Aber es ist nicht immer die beste Entscheidung. Gerade bei verdeckten Schäden, Sensorik, sicherheitsrelevanten Bauteilen oder älteren Vorschäden sollte man genau hinschauen.

Was bedeutet fiktiv abrechnen?

Nach einem unverschuldeten Unfall kann der Schaden grundsätzlich auch fiktiv reguliert werden. Grundlage ist dann ein Gutachten oder eine belastbare Kalkulation. Du bekommst nicht einfach „alles“, was auf dem Papier steht. Bestimmte Positionen werden anders behandelt.

Der wichtigste Punkt: Die Mehrwertsteuer wird in der Regel nur ersetzt, wenn sie tatsächlich anfällt. Wenn du nicht reparieren lässt und keine Rechnung mit Umsatzsteuer hast, wird sie meist herausgerechnet.

Was bekommst du, was nicht?

Position Bei fiktiver Abrechnung
Netto-Reparaturkosten Grundlage der Abrechnung
Mehrwertsteuer Meist nur bei tatsächlicher Reparatur mit Rechnung
Wertminderung Kann zusätzlich relevant sein
Nutzungsausfall Nur, wenn die Reparatur stattfindet und nachgewiesen wird

Wann kann fiktive Abrechnung sinnvoll sein?

  • Du willst das Fahrzeug nicht sofort reparieren lassen.
  • Der Schaden ist optisch oder wirtschaftlich für dich akzeptabel.
  • Du möchtest eine günstigere Reparatur selbst organisieren.
  • Das Fahrzeug ist älter und du willst nicht mehr vollständig investieren.

Wichtig: Diese Entscheidung sollte technisch sauber getroffen werden. Wenn ein Schaden sicherheitsrelevant ist, würde ich nicht nur auf Auszahlung schauen.

Wann ich vorsichtig wäre

Ich wäre vorsichtig bei Schäden an tragenden Teilen, Achse, Sensorik, Scheinwerfern mit Assistenzsystemen, Airbag-nahen Bereichen oder wenn hinter dem sichtbaren Schaden noch etwas offen ist.

Aus Werkstattpraxis weiß ich: Was von außen klein aussieht, kann nach Demontage größer werden. Wenn du dann nur fiktiv abgerechnet hast und später doch reparierst, kann es unangenehm werden.

Fiktive Abrechnung und Wertminderung

Auch wenn du nicht reparieren lässt, kann Wertminderung ein Thema sein. Entscheidend ist der unfallbedingte Minderwert. Mehr dazu findest du im Ratgeber Wertminderung berechnen.

Brauchst du ein Gutachten?

Bei einem kleinen Bagatellschaden kann ein Kostenvoranschlag reichen. Sobald die Schadenhöhe unklar ist, Wertminderung im Raum steht oder du fiktiv abrechnen willst, ist ein unabhängiges Unfallgutachten meist die bessere Grundlage.

Ob ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag passt, erkläre ich genauer im Artikel Gutachten vs. Kostenvoranschlag.

Mein Rat

Fiktive Abrechnung ist kein Trick, sondern eine legitime Abrechnungsart. Aber sie sollte nicht aus dem Bauch heraus passieren. Erst den Schaden vollständig dokumentieren, dann technische Risiken verstehen, dann entscheiden.

Wenn du unsicher bist, schick mir Fotos. Ich sage dir, ob der Schaden nach einer einfachen Sache aussieht oder ob du genauer hinschauen lassen solltest.

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